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Ich habe mir sehr viel Mühe gemacht, Informationen über das Thema Behindertentoiletten zu sammeln, und an die verantwortlichen Stellen weiterzuleiten!

Zum Lesen des Ergebnisses klicken Sie bitte auf das nebenstehende Foto:


Schwäbische Zeitung vom 18. Juni 2011

Der neue Behindertenbeauftragte Norbert Rasch sagt bei einem Interview mit der SZ:
...Bei den Behindertentoiletten gibt es schon Fortschritte, wie Rasch sagt. Das neue WC im Spital und die geplante Toilette im I-Punkt am Parkplatz 14 seien gut ausgestattet
Im Museumscafé seien auf seine Initiative Haltegriffe angebracht worden.

Dazu mein Hinweis:
SZ-Datum: 12.01.2008
GOL Stammtisch
Die GOL will den Umgang mit Behinderten hinterfragen

... Rollstuhlfahrer Hubert Mitter machte seinem Ärger Luft: "Die Stadt Wangen interessiert sich zu wenig für die Belange von Rollstuhlfahrern."
Da werde beispielsweise das Museumscafé am Pulverturm als Gaststätte mit Behindertentoilette genannt und dann stelle sich heraus, dass die Toilette für Rollstuhlfahrer viel zu eng sei.

Schwäbische Zeitung vom 21. Mai 2011

Behindertentoilette steht zur Verfügung

Seit Anfang Mai steht im Gebäude des städtischen Seniorenheims Spital in der Spitalstraße 16 eine barrierefreie Toilette für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie entspricht allen Anforderungen einer behindertengerechten Benutzung. Geöffnet ist sie wie das Spital, das heißt tagsüber in der Regel von sieben bis zwanzig Uhr.

Mein besonderer Dank gilt Herr Bär, von dem ich die folgende E-Mail erhalten habe:
Von: Stefan Bär [stefan.baer@hospitalstiftung-wangen.de]
Gesendet: Mittwoch, 9. März 2011 08:31
Sehr geehrter Herr Mitter,
am Rosenmontag begannen die Abbrucharbeiten zum Einbau der barrierefreien Toilette. Bis Ostern sollen die Arbeiten abgeschlossen und das rollstuhlgerechte WC in Betrieb sein.
Herzliche Grüße
Stefan Bär
http://www.hospitalstiftung-wangen.de/wir.htm
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Stefan Bär, Leiter der Hospitalstiftung

So geht es auch! Die Behindertentoilette in der Sportinsel der MTG-Wangen ist vorbildlich!
Ein Klick auf das Logo führt zur Website der MTG


Man gelangt mit dem großzügig ausgestatteten Aufzug in das Obergeschoss, wo sich diese Toilette befindet. Iinfach beispielhaft!
Ein Klick auf das Logo führt direkt zur Sportinsel der MTG


Toilette am alten Omnibusbahnhof

Das nebenstehende Foto wurde im Oktober 2008 aufgenommen. (Der Unrat wurde entfernt, nachdem ich reklamiert habe) Nicht nur die Verschmutzungen innerhalb der Toilette (die sicher nicht von behinderten Menschen verursacht wurden) sind dafür verantwortlich, dass sie von Rollstuhlfahrern nicht benutzt werden kann, sondern z. B. auch die viel zu geringe Bodenfläche, die keinerlei Bewegungsmöglichkeit bietet. Türen von Toiletten dürfen nicht nach innen schlagen! Inzwischen wurde zumindest der Raumfreigeräumt, und die Verschmutzungen hat man beseitigt. Benützen kann der behinderte Menschen diese Toilette aber trotzdem nicht! Also kann für diese Toilette die Bezeichnung barrierefrei und behindertengerecht nicht vergeben werden!



Anforderungen an eine Behindertentoiletten:

rechts und links neben dem Klosettbecken sind mindestens 95cm breite und mindestens 70cm tiefe und vor dem Klosettbecken mindestens 150cm breite und mindestens 150cm tiefe Bewegungsflächen vorzusehen. Die Sitzhöhe (einschließlich Sitz) sollte 48cm betragen. 55cm hinter der Vorderkante des Klosettbeckens muss sich der Benutzer anlehnen können. Auf jeder Seite des Klosettbeckens sind klappbare, 15cm über die Vorderkante des Beckens hinausragende Haltegriffe zu montieren, die in der waagerechten und senkrechten Position selbsttätig arretieren. Sie müssen am äußersten vorderen Punkt für eine Druckbelastung von 100 kg geeignet sein. Der Abstand zwischen den Klappgriffen muss 70cm, ihre Höhe 85cm betragen. Ein voll unterfahrbarer Waschtisch mit Unterputz- oder Flachaufputzsyphon ist vorzusehen. Die Oberkante des Waschtisches darf höchstens 80cm hoch montiert sein. Kniefreiheit muss in 30cm Tiefe und in mindestens 67cm Höhe gegeben sein. Der Waschtisch ist mit einer Einhebelstandarmatur oder mit einer berührungslosen Armatur auszustatten. Vor dem Waschtisch ist eine mindestens 150cm tiefe und mindestens 150cm breite Bewegungsfläche anzuordnen. Die Tür des Sanitärraumes und/oder der Toilettenkabine muss abschließbar und im Notfall von außen zu öffnen sein.
Türen von Toiletten-, Dusch- und Umkleidekabinen dürfen nicht nach innen schlagen und müssen eine lichte Breite von mindestens (Fertigmaß) 90 cm haben.

Unter der folgenden Adresse ist die Gestaltung von Sanitärräumen nach DIN 18024-2 zu ersehen.

http://nullbarriere.de/din18024-2-sanitaer.htm

Abmessungen für eine vorbildliche Toilette!


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